Einer der mittlerweile wichtigsten, leider auch eine der immer noch meist-unterschätzten Anforderungen für den Antrag des dänischen Ehefähigkeitszeugnisses, damit du und dein:e Partner:in berechtigt seid, in Dänemark nach EU-Recht, weltweit anerkannt getraut zu werden, sind die Beweise der Beziehung.
Sind diese nicht ausreichen bzw. werden diese nicht exakt in der vom dänischen Familiengericht geforderten und einzig akzeptierten Art und Weise mit dem Antrag für das Ehefähigkeitszeugnis eingereicht, kommt es mit ziemlich hoher Sicherheit zu einer Rückfrage und einer Nachforderung weiterer Beweise bzw. Beweise eingereicht in der richtigen Art & Weise, was die Entscheidung/ Genehmigung des Ehefähigkeitzeugnisse um mindestens 1 Monat zusätzliche Bearbeitungszeit im Familienericht in Dänemark hinaus zögert – egal wie schnell wir innerhalb der vom Gericht vorgegebenen Frist die jew. Rückfrage beantworten.
Wird solch eine Rückfrage erneut unzufriedenstellend beantwortet, kommt es zur finalen Ablehnung des Antrages sowie zum Verlust der knapp 300 Euro Antragsgebühr für den Antrag des Ehefähigkeitszeugnises beim dänischen Familiengericht.
Da es in den letzten Jahren zu einer stark zunehmenden Anzahl von Scheinehen innerhalb der EU gekommen ist, ist das dänische Familiengericht, bereits seit einiger Zeit massiv bestrebt, solche Anträge durch umfangreiche und tiefreichende, international übergreifende Prüfungen heraus zu filtern.
Wer trotz der notwendig abzugebenden eidesstattlichen Erklärung in der Angabe seiner Daten vorsätzlich falsche Informationen angibt bzw. gefälschte Dokumente zum Antrag einreicht, riskiert eine behördliche, eu-übergreifende Untersuchung und eine gerichtlichen Anklage mit evtl. weitreichenden Folgen für den/ die Angeklagten – Dokumentenfälschung & Eidbruch sind kein Kavaliersdelikt, auch nicht in Dänemark.
Deswegen ist die Prüfung der Dokumente vor Antragsstellung für das Ehefähigkeitszeugnis ein enorm wichtiger Service für alle unsere Paare, die wir jährlich auf ihrem Weg zur Eheurkunde begleiten dürfen und den wir, auf Grund der in diesem Artikel beschriebenen Anforderungen, sehr ernst nehmen.
Wir als Agentur und unsere langjährigen Spezialisten kennen die aktuellen Anforderungen der dänischen Behörden immer ganz genau und alle unsere Kunden erhalten von uns, unmittelbar nach Buchung unseres Services eine detaillierte Anleitung bzgl. der benötigten Dokumente und deren, vom dänischen Familiengericht akzeptierten Art & Weise sowie die volle Unterstützung ihres jew. Kundenbetreuers bei allen evtl. offenen Fragen während des Prozesses.
So halten wir, bereits seit Jahren unsere aussergewöhnlich hohe Erfolgsquote, erzielen durch unsere effektive & v.a. stets proaktive Kommunikation mit unseren Paaren eine enorm hohe Effizienz und sind auch nur so in der Lage, unseren extrem niedrigen All-In Preis pro Paar von nur 800 Euro, trotz explodierender Kosten, auch als deutsches Unternehmen, immer noch anbieten zu können.
Was uns unsere zufriedenen Kunden, nach ihrer Trauung mitteilen veröffentlichen wir gelegentlich (wenn wir Zeit dazu finden) seit kurzem auf unseren beiden nachfolgend genannten Social Media Kanälen:
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..so haben unsere Spezialisten aus der Kundenbetreuung gleich alle Infos zu eurer gegenwärtigen Situation und können euch bzgl. der Dokumentenanforderung sowie dem Ablauf einer Dänemark-Hochzeit gleich direkt und individuell zu eurem Fall antworten.
Sollten deine/ eure Anforderungen an die benötigten Dokumente unklar oder schwierig zu erfüllen sein oder eurer Fall, eure Ziele & Anforderungen an eine Eheurkunde sind im Ansatz bereits etwas komplizierter und aussergewöhnlicher !? – nicht immer ist eine Hochzeit in Dänemark die beste Lösung!
Bucht eine individuelle, ausführliche telefonische Beratung mit unserem Spezialisten Bert (Erfahrung von über 1.000 Dänemark Eheschließungen) in welcher euer Fall und eure individuellen Anforderungen an eine Eheschließung komplett, ausführlich & v.a. unabhängig besprochen werden – danach ist alles 100%ig klar. garantiert!