Ist es möglich, in Dänemark mit einem Touristenvisum oder einer EU-Aufenthaltsgenehmigung zu heiraten?
Klares JA! – es ist problemlos möglich in Dänemark mit einem Touristenvisum oder einer EU-Aufenthaltsgenehmigung zu heiraten. Dies ist einer der grössten Vorteile einer Hochzeit in Dänemark – speziell für internationale & bi-nationale Paare.
Solange Sie berechtigt sind, legal nach Dänemark ein zu reisen, (Visa-Frei durch EU Pass/ID oder EU-Aufenthaltsgenehmigung oder mit einem Schengen (Touristen)Visa) können Sie in Dänemark international anerkannt nach EU-Recht in jedem dänischen Standesamt getraut werden.
Um in Dänemark zu heiraten benötigen Sie auch nicht die dänische Staatsbürgerschaft noch müssen Sie in Dänemark einen Wohnsitz haben und auch ein spezielles Heiratsvisa wird nicht gebraucht um in Dänemark legal getraut werden zu können.
Jeder der die grundsätzlichen Anforderungen an eine Eheschließung erfüllt (über 18 Jahre alt und noch nicht anderweitig verheiratet) kann in Dänemark schnell, einfach und unkompliziert heiraten.
Ist es möglich, in Dänemark als gleichgeschlechtliches/ internationales/ bi-nationales Paar zu heiraten?
Klares JA! – es ist problemlos möglich in Dänemark als gleichgeschlechtliches/ internationales/ bi-nationales Paar zu heiraten. Das ist einer der grössten Vorteile einer Hochzeit in Dänemark – speziell für internationale, gleichgeschlechtliche & bi-nationale Paare.
Muss ich zur Trauung eigene Trauzeugen mitbringen?
Jeder Trauung weltweit müssen 2 Trauzeugen beiwohnen und dies per Unterschrift auf den standesamtlich-internen Dokumenten nachweisen, damit die Ehe als rechtsgültig geschlossen gilt.
Sie können 2 eigene Trauzeugen mitbringen.
Alternativ stellen wir ihnen 2 Trauzeugen, wenn Sie unkompliziert und/ oder anonym heiraten wollen. Dies ist durch unsere All-In Servicegebühr abgedeckt.
Was ist eine Ledigkeitsbescheinigung/ Familienstandsbescheinigung?
Eine Ledigkeitsbescheinigung/ Familienstandsbescheinigung ist ein amtliches Dokument, welchen ihren aktuellen Status (ledig, geschieden, verwitwet) und ob sie aktuell grundsätzlich berechtigt sind zu heiraten, anzeigt
In Deutschland gemeldete können dieses am einfachsten durch eine aktuelle (nicht älter als 4 Monate) erweiterte Meldebestätigung vom Meldeamt/ Bürgerbüro/ Rathaus nachweisen. Diese kostet i.d.R. 5-10 Euro Bearbeitungsgebühr und kann sofort mitgenommen werden.
Auch ist der aktuelle, amtliche Meldenachweis damit abgedeckt.
Was ist ein Ehefähigkeitszeugnis und wo bekomme ich dieses her?
Mit den bei uns eingereichten Dokumenten beantragen wir beim dänischen Familiengericht für sie das Ehefähigkeitszeugnis. Mit diesem Formular sind sie berechtigt in jedem dänischen Standesamt, weltweit anerkannt nach EU-Recht zu heiraten. Die Bearbeitung dieses Antrages dauert i.d.R. ca. 5-10 Werktage. Anträge werden beim dänischen Familiengericht ausnahmslos chronologisch abgearbeitet. Das Ehefähigkeitszeugnis wird nach Erteilung an uns und an das Standesamt gesendet. Erst dann ist es möglich einen Termin beim Standesamt verbindlich für sie zu reservieren – auch wenn andere, anderes behaupten.
Dieser Antrag kostet aktuell 295 Euro Gerichtskosten und ist durch unsere All-In Servicegebühr abgedeckt.
Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit von 4 Monaten. Innerhalb von diesem Zeitraum können sie in Dänemark damit getraut werden.
Wer benötigt ein Scheidungsurteil eine Sterbeurkunde oder Annulierung um in Dänemark zu heiraten?
Wenn Sie oder ihr/e Partner/in:
.. schon einmal rechtmäßig verheiraten waren – egal in welche Land, müssen Sie ein rechtskräftiges Scheidungsurteil oder eine Sterbeurkunde vorlegen, aus der hervorgeht, dass die Ehe durch Scheidung oder Tod aufgelöst worden ist.
.. bereits mehrmals verheiratet und geschieden oder verwitwet waren, müssen Sie nur die Scheidungspapiere oder die Sterbeurkunde der letzten Ehe vorlegen, nicht auch die der vorherigen Ehe(n).
.. zuvor mit jemand anderem in einer eingetragenen Partnerschaft gelebt haben, müssen Sie ein Auflösungsurteil oder eine Bescheinigung oder eine Sterbeurkunde für die eingetragene Partnerschaft vorlegen, um in Dänemark heiraten zu können.
.. gegenwärtig in einer eingetragenen Partnerschaft leben, so ist es leider notwendig, die Verbindung formell aufzulösen und dies durch entsprechende Papiere zu belegen, bevor Sie in Dänemark heiraten können. In Dänemark ist es nicht möglich, eine bestehende Lebenspartnerschaft in eine gesetzliche Ehe umzuwandeln.
.. zuvor mit einer anderen Person eine Ehe eingegangen sind, die von ihrer Religion, aber nicht vor dem Gesetz anerkannt ist, müssen Sie KEINE keine Sterbe- oder Scheidungsurkunde vorlegen, um in Dänemark zu heiraten.
Welche Fachbegriffe gibt es im Zusammenhang mit einer früheren, beendeten Ehe/ Partnerschaft?
Um in Dänemark ohne Probleme heiraten zu können, ist es sehr wichtig, dass Sie über die richtigen Scheidungspapiere oder eine Sterbeurkunde verfügen.
Die drei gängigsten Varianten, sich von einem früheren Ehepartner zu trennen, werden zwar oft als gleichwertig angesehen, werden aber juristisch sehr unterschiedlich bewertet:
Scheidung:
Eine Scheidung ist die rechtlich anerkannte und endgültige Beendigung einer rechtsgültigen Ehe zwischen zwei Partnern. Sobald die Scheidung rechtskräftig ist, steht es beiden ehemaligen Partnern frei, erneut zu heiraten.
Annullierung:
Annullierungen sind eher selten. Aus rechtlicher Sicht bedeutet eine Annullierung das eine Ehe für ungültig erklärt wird, so als hätte die Ehe nie wirklich stattgefunden. Annullierungen sind ebenfalls rechtlich anerkannt und können in Ausnahmefällen anstelle einer Scheidung ausgesprochen werden, z. B. wenn einer der Partner bereits rechtmäßig mit einem anderen verheiratet war oder bei der Eheschließung falsche Angaben gemacht hat, um sich beispielsweise die Staatsbürgerschaft zu erschleichen. Wenn Sie verheiratet waren und die Ehe rechtskräftig annulliert wurde, können Sie wieder heiraten.
Trennung:
Eine Trennung während einer Ehe ist (noch) nicht dasselbe wie eine Scheidung oder Annullierung, denn während einer Trennung sind die beiden Partner vor dem Gesetz immer noch miteinander verheiratet und können daher nicht erneut heiraten. Eine Trennung kann Teil des Scheidungsverfahrens sein und kann dauerhaft oder vorübergehend sein. Wenn Sie und ihr früherer Partner jedoch nur getrennt, aber nicht geschieden sind oder Ihre Ehe nicht annulliert wurde, dann können Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht wieder heiraten.
Was ist eine Sterbeurkunde?
Eine Sterbeurkunde ist ein Dokument, das von den Behörden nach dem Tod einer Person ausgestellt wird. Sie dient als Nachweis dafür, dass das Gesetz den Tod dieser Person anerkennt.
Wenn Sie zum Zeitpunkt des Todes rechtmäßig mit der Person verheiratet waren, dient die Sterbeurkunde als Nachweis dafür, dass Sie nicht mehr rechtmäßig verheiratet sind und wieder berechtigt sind zu heiraten.
In der Sterbeurkunde muss der andere Partner als der damalige Ehemann oder die damalige Ehefrau aufgeführt sein. Manche Sterbeurkunden enthalten diese Angaben nicht. In diesem Fall ist neben der Sterbeurkunde auch eine Kopie der Heiratsurkunde der früheren Ehe erforderlich.
Muss eine Sterbeurkunde oder Scheidungsurkunde vor der Einreichung beglaubigt, legalisiert oder zertifiziert werden?
Wenn Sie eine Sterbeurkunde oder eine Scheidungsurkunde als Teil der Voraussetzungen für die Eheschließung in Dänemark vorlegen müssen, kann es sein, dass Sie die Urkunde zunächst legalisieren lassen müssen:
Für Übersetzungen & Legalisierungen/ notarielle Beglaubigung (Apostille auch für ihre Eheurkunden) empfehlen wir den folgenden Online-Service:
Für Übersetzungen:
https://translate.notarity.com/orders/create
Für die notarielle Beglaubigung von Dokumenten:
https://app.notarity.com/#/book/heiraten-in-daenemark
Wenn die Scheidungsurkunde oder die Sterbeurkunde jedoch in den USA, Kanada, Australien Neuseeland, der Türkei oder einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde, kann sie so verwendet werden, wie sie ist.
Sie haben weitere Fragen?
Kontaktieren Sie uns:
heiraten@blitzhochzeitdaenemark.de
Wir freuen uns auf Sie!