Heiraten in Dänemark: Der schnellste, einfachste & unbürokratischste Weg zur weltweit anerkannten Eheurkunde!
Nach Ihrer Hochzeit und einer möglichen Namensänderung gibt es verschiedene wichtige Schritte, die Sie beachten sollten – von der Beantragung neuer Dokumente bis hin zur offiziellen Meldung Ihrer Ehe.
Nach einer Hochzeit in Dänemark erhalten Sie sofort zwei internationale Heiratsurkunden. Diese beinhalten die Namen, die in Ihrem Reisepass oder Personalausweis vermerkt sind. Die Urkunden sind weltweit gültig und bestätigen Ihre Ehe gemäß dänischem Recht.
Falls Sie nach der Eheschließung einen neuen Nachnamen annehmen möchten, müssen Sie diesen bei Ihrem örtlichen Standesamt oder Ihrem Konsulat beantragen. Deutsche Behörden erkennen die in Dänemark geschlossenen Ehen uneingeschränkt an, sodass eine Namensänderung problemlos erfolgen kann.
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, Ihre in Dänemark geschlossene Ehe in Deutschland nachträglich registrieren zu lassen. Dennoch kann es steuerliche Vorteile bieten, die Eheschließung beim Standesamt zu melden.
Ob Namensänderung oder Meldung beim Standesamt – informieren Sie sich frühzeitig über die Möglichkeiten nach Ihrer Trauung in Dänemark. Klären Sie mit den Behörden, welche Schritte für Ihre individuelle Situation notwendig sind, um mögliche Vorteile zu nutzen.