Heiraten in Dänemark: Der schnellste, einfachste & unbürokratischste Weg zur weltweit anerkannten Eheurkunde!
Nach Ihrer Hochzeit und einer möglichen Namensänderung gibt es verschiedene wichtige Schritte, die Sie beachten sollten – von der Beantragung neuer Dokumente bis hin zur offiziellen Meldung Ihrer Ehe.
Nach einer Hochzeit in Dänemark erhalten Sie sofort zwei internationale Heiratsurkunden. Diese beinhalten die Namen, die in Ihrem Reisepass oder Personalausweis vermerkt sind. Die Urkunden sind weltweit gültig und bestätigen Ihre Ehe gemäß dänischem Recht.
Falls Sie nach der Eheschließung einen neuen Nachnamen annehmen möchten, müssen Sie diesen bei Ihrem örtlichen Standesamt oder Ihrem Konsulat beantragen. Deutsche Behörden erkennen die in Dänemark geschlossenen Ehen uneingeschränkt an, sodass eine Namensänderung problemlos erfolgen kann.
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, Ihre in Dänemark geschlossene Ehe in Deutschland nachträglich registrieren zu lassen. Dennoch kann es steuerliche Vorteile bieten, die Eheschließung beim Standesamt zu melden.
Ob Namensänderung oder Meldung beim Standesamt – informieren Sie sich frühzeitig über die Möglichkeiten nach Ihrer Trauung in Dänemark. Klären Sie mit den Behörden, welche Schritte für Ihre individuelle Situation notwendig sind, um mögliche Vorteile zu nutzen.
+49 177 40 40 101 - Text only!
Werktags: 11:00 - 14:00 Uhr
Aufgrund des hohen Telefonaufkommen während unserer Telefonsprechstunde empfehlen wir dir uns bevorzug über unser Kontaktformular, per E-Mail oder WhatsApp zu kontaktieren.
Speziell während der Hauptsaison von April – September fokussiert sich unser Team mit allen Ressourcen auf aktive/ gebuchte Fälle um unsere extrem hohe Erfolgsquote zu halten und euch unseren extrem niedrigen All-In Servicepreis von nur 800 Euro, auch weiterhin anbieten zu können.
Wir werden aber jede Anfrage tagesaktuell beantworten – immer!