Heiraten in Dänemark: Der schnellste, einfachste & unbürokratischste Weg zur weltweit anerkannten Eheurkunde!
Nach der Hochzeit in Dänemark erhalten Sie sofort zwei internationale Heiratsurkunden, die die Namen führen, die in Ihren Ausweisdokumenten wie dem Personalausweis oder Reisepass vermerkt sind. Diese Urkunden sind weltweit gültig und bestätigen Ihre Ehe gemäß dänischem Recht.
Sollten Sie eine Namensänderung wünschen, können Sie diese nach der Trauung bei Ihrem örtlichen Standesamt in Deutschland oder bei Ihrem Konsulat beantragen. Deutsche Behörden erkennen alle in Dänemark nach den dortigen Gesetzen geschlossenen Ehen uneingeschränkt an.
Es besteht keine gesetzliche Pflicht, Ihre Ehe bei Ihrem lokalen Standesamt in Deutschland zu melden oder in das deutsche Eheregister einzutragen. Es könnte jedoch steuerliche Vorteile haben, Ihre Ehe zu melden. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, sich über Ihre spezifischen Optionen online zu informieren oder direkt mit Ihrem zuständigen Standesamt Kontakt aufzunehmen.
Es ist wichtig, sich über die rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen der Meldung Ihrer Ehe zu informieren, um sicherzustellen, dass alle administrativen Aspekte Ihrer Hochzeit korrekt abgewickelt werden.
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