Heiraten in Dänemark: Der schnellste, einfachste & unbürokratischste Weg zur weltweit anerkannten Eheurkunde!

Welche Dokumente werden für eine standesamtliche Eheschließung in Dänemark benötigt?
Stand: März 2026

1. Definitiv erforderliche Dokumente:

– Reisepass/ ID/  Personalausweis
– Eidesstattliche Erklärung
– Vollmacht
– Beziehungsnachweise

2. Weitere situationsbedingt-erforderliche Dokumente:

– Schengen-Visum oder EU-Aufenthaltsgenehmigung
– Scheidungsurkunde / Sterbeurkunde für Witwer
– Nachweis eines rechtmäßigen gemeinsamen Wohnsitzes
– Geburtsurkunden aller gemeinsamen Kinder

3. NICHT erforderliche Dokumente:

– Geburtsurkunden des Paares
– Ledigkeits-/ Familienstandsbescheinigungen

Erforderliche Dokumente für eine Eheschließung in Dänemark:

Nachfolgend finden Sie detaillierte Informationen zu jedem der o.g. Dokumente sowie hilfreiche Hinweise bzgl. der Anforderungen bei der Einreichung dieser Dokumente bei uns:

Alle Paare müssen die folgenden Dokumente jeweils für beide Partner in digitaler, genau vorgegebener Form bei uns einreichen, so dass wir das  Ehefähigkeitszeugnis beim dänischen Familiengericht für Sie beantragen können, damit sie berechtigt sind, in Dänemark nach EU-Recht, weltweit anerkannt getraut zu werden.

Unmittelbar nach Buchung unseres Services über den nachfolgenden Link: https://blitzhochzeitdaenemark.de/unsere-preise/ erhalten sie von uns ein Infoblatt im .pdf-Format per E-Mail mit allen ausführlichen Infos bzgl. der, vom dänischen Familiengericht strikt geforderten Art & Weise der Dokumente für den Antrag des Ehefähigkeitszeugnisses um in Dänemark, nach Eu-Recht, weltweit anerkannt, heiraten zu können.

Reisepass/ ID/ Personalausweis:

Ihr Reisepass, ihre ID bzw. ihr Personalausweis sind die einzigen „amtlichen“ Dokumente, welche für jeden Antragsteller zwingend erforderlich sind. Wenn ihnen beide Dokumente vorliegen, bitten wir sie gleich beide proaktiv bei uns ein zu reichen. Wenig extra Aufwand aber es reduziert erfahrungsgemäss die Chance auf evtl., den Genehmigungsprozess hinauszögernde Rückfragen des dänischen Familiengerichtes enorm.

Um in Dänemark heiraten zu können, müssen ihre jew. Reisepässe:

– noch mindestens zwei leere Visum-/Stempelseiten enthalten.
– noch mindestens drei Monate über die Dauer Ihres Aufenthalts in Dänemark hinaus gültig sein.** 

**Wenn Ihr Reisepass weniger als vier Monate zum Zeitpunkt der Erteilung des Ehefähigkeitszeugnisses gültig ist, wird die Dauer die Ihnen für die Eheschließung in Dänemark gewährt wird, entsprechend befristet.

Eventuell zusätzlich benötigte Dokumente für eine Eheschließung in Dänemark:

Je nach Ihrer persönlichen Situation müssen manche Paare zusätzliche Dokumente vorlegen, wenn sie in Dänemark heiraten möchten. Diese Anforderungen können variieren – auch hier kommt es wieder auf die jeweiligen persönlichen Umstände an.

Nachstehend finden Sie eine Liste der zusätzlichen Dokumente, die Sie für die Eheschließung in Dänemark eventuell vorlegen müssen, sowie Hinweise zu den jeweiligen Dokumenten:

Ein gültiges Visum für die legale Einreise nach Dänemark:

Darf man in Dänemark mit einem Touristenvisum heiraten? Klares Ja! Sie dürfen in Dänemark mit jeder Art von Visum heiraten, egal ob es sich um ein Touristen-, Studenten- oder Arbeitsvisum handelt – solange das Visum ein Schengen-Visum ist (und nicht ausdrücklich vermerkt ist, dass die Einreise nach Dänemark nicht gestattet ist). 

Das für Personen aus 3t Ländern sehr einfach zu erhaltende Touristenvisum ist das am häufigsten genutzte Visum unter ausländischen oder bi-nationalen Paaren, die nach Dänemark reisen, um dort stressfrei, schnell und unkompliziert zu heiraten. 

Nachfolgend eine Übersicht über die gängigsten Schengen Visas:

Das Schengen Visum C:

Das C-Visum, auch bekannt als „Kurzaufenthaltsvisum“, erlaubt dem Visuminhaber, für einen genau festgelegten Zeitraum in den Schengen-Raum zu reisen, meistens aber nur für kurze Zeiträume an einem Stück.

Es gibt C-Visa, die für nur 7 Tage ausgestellt werden und solche für maximal 90 Tage (in 180 Tagen) – aber auch alles dazwischen!

Einige C-Visa sind Visa für die einmalige Einreise – das bedeutet, dass der Inhaber des Visums nur einmal in den Schengen-Raum einreisen kann und sobald er den Schengen-Raum wieder verlässt, darf er nicht mehr mit diesem Visum einreisen.

Einige C-Visa sind Mehrfachvisa, d. h. sie können während der Gültigkeitsdauer ihres Visums beliebig oft in den Schengen-Raum einreisen, ausreisen und erneut einreisen.

Es gibt Visa der Kategorie C, mit recht unterschiedlicher Gültigkeitsdauer. Bei einigen Visa der Kategorie C greift die 90/180-Tage-Regel. Bitte beachten Sie dies bei der Einreise in den Schengen-Raum und bei Reisen innerhalb dieses Gebietes. 

Zu Beachten bei: Heiraten in Dänemark mit einem Schengen Visum C:

Solange das Visum am Tag Ihrer Hochzeit gültig ist, Sie die zulässige Aufenthaltsdauer nicht überschritten haben und es die Einreise nach Dänemark nicht ausdrücklich ausschließt, können Sie mit einem Schengen-C-Visum in Dänemark problemlos heiraten. 

Das Schengen Visum D:

Das D-Visum wird auch als „Visum für den längerfristigen Aufenthalt“ bezeichnet und ermöglicht dem Visuminhaber einen längeren Aufenthalt im Schengen-Raum, als das Visum der Kategorie C normalerweise erlauben würde.

Die meisten D-Visa haben eine sehr lange Gültigkeitsdauer, sind oft unbegrenzt gültig (Anzahl der erlaubten Aufenthaltstage) und erlauben die mehrfache Einreise.

Es verleiht ähnliche Rechte wie eine Aufenthaltsgenehmigung und ist ideal für Personen, die zum Beispiel in einem Schengen-Land studieren oder arbeiten möchten und sich daher längere Zeit hier aufhalten.

Beim D-Visum ist es sehr wichtig, sich an die 90/180-Tage-Regel zu halten, wenn man im Schengen-Raum unterwegs ist. 

Zu Beachten bei: Heiraten in Dänemark mit einem Schengen Visum D:

Wenn das Visum am Tag der Hochzeit gültig ist, Sie die 90/180-Regel bezüglich Reisen innerhalb des Schengen-Raums einhalten (falls zutreffend) und es nicht ausdrücklich Reisen nach Dänemark ausschließt, können Sie mit einem D-Visum heiraten.

Um in Dänemark standesamtlich getraut zu werden ist kein spezielles Heiratsvisa (wie z.B. in Deutschland) notwendig!
Auch reicht bei der Beantragung „Touristische Zwecke“ an zu geben.

Die Aufenthaltserlaubnis:

Wenn einer oder beide Partner aus einem Land außerhalb der EU/des Schengen-Raums stammen und sie innerhalb der EU gemeldet sind müssen Sie ihre Aufenthaltserlaubnis vorlegen.

Wenn Sie beispielsweise eine Aufenthaltserlaubnis für ein anderes Schengen-Land (als Deutschland oder Dänemark) haben, kann diese als eines der erforderlichen Dokumente für die Eheschließung in Dänemark dienen, auch wenn die Aufenthaltserlaubnis nicht für Dänemark selbst gilt. Das liegt daran, dass die meisten Aufenthaltstitel, die innerhalb des Schengen-Raums ausgestellt werden, die uneingeschränkte Reisefreiheit innerhalb des Schengen-Raums ermöglichen.

Ein rechtskräftiges Scheidungsurteil oder eine Sterbeurkunde:

Wenn Sie oder Ihr Partner schon einmal verheiratet waren, muss diese frühere Ehe rechtswirksam beendet sein, bevor Sie erneut (z.B. in Dänemark) heiraten können.

Dies bedeutet, dass Sie entweder ein rechtskräftiges Scheidungsurteil/ eine Scheidungsurkunde oder eine Sterbeurkunde vorlegen müssen, um zu beweisen, dass die frühere Ehe rechtskräftig beendet ist und Sie somit berechtigt sind, erneut zu heiraten.

Scheidungsdokumente können sehr komplex sein. Das liegt daran, dass jedes Land (und in den USA jeder Bundesstaat) eine andere Version eines rechtskräftigen Scheidungsbeschlusses ausstellt und dass es unterschiedliche Verfahren für die Ausstellung eines „endgültig“ rechtskräftigen Beschluss gibt. 

FYI: Eine Scheidung gilt erst dann als rechtskräftig, wenn sie von einem Richter ausgesprochen und unterschrieben wurde, ganz gleich, wo auf der Welt das offizielle Scheidungsurteil erlassen wurde. 

Nachweis eines gemeinsamen Wohnsitzes:

Wenn Sie und Ihr Partner unter der gleichen Adresse zusammen leben und rechtmäßig unter derselben Adresse gemeldet sind, müssen Sie dies im Rahmen ihres Heiratsantrags bei den dänischen Behörden nachweisen. Am einfachsten geht das mit einer (erweiterten, am besten gleich inkl. Ledigkeitsstatus) Meldebestätigung vom deutschen Meldeamt. Kostet 5-10 Euro Bearbeitungsgebühr und kann sofort mitgenommen werden. (Dieses Dokument muss aktuell, darf also nicht älter als 4 Monate sein)

Geburtsurkunden von gemeinsamen Kindern:

Eine Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das die Geburt eines Kindes bestätigt & dokumentiert.

Wenn Sie und Ihr Partner gemeinsame Kinder haben (d. h. wenn ihre beiden Namen in der Geburtsurkunde stehen), dann ist die Einreichung der Geburtsurkunde ihres gemeinsamen Kindes oder ihrer Kinder für eine Heirat in Dänemark zwingend notwendig.

Wenn in der Geburtsurkunde der Vater nicht aufgeführt ist, werden zusätzliche Informationen zum Nachweis der Vaterschaft wie z.B. eine Vaterschaftsanerkennung oder ein DNA-Test problemlos akzeptiert.

Beziehungsnachweise:

Aus zunehmend gegebenen Anlässen sucht die dänische Agentur für Familienrecht nach Paaren, die eine sogenannte Scheinehe eingehen wollen – dabei handelt es sich um Ehen, die nur zu dem Zweck geschlossen werden sollen, um durch die Eheschließung das Aufenthaltsrecht innerhalb der EU zu erhalten oder Zugang zu den europäischen Sozialsystemen zu erlangen. 

Um festzustellen ob Paare in einer echten Beziehung leben, möchten die dänischen Behörden Beweise für ihre Partnerschaft sehen. Je nach Ihrer Situation müssen Sie daher Nachweise für ihre Beziehung vorlegen die den Zeitraum ihrer gemeinsamen Zeit als Paar dokumentieren. Detaillierte Infos zu allen akzeptierten Beweisen erhalten sie in unserem Infoblatt, nach Buchung unseres Services.

Wenn die zur Verfügung gestellten Informationen nicht ausreichen, können sie evtl. aufgefordert werden, weitere spezifische Informationen vorzulegen, oder Sie werden evtl. beide zu einem persönlichen Interview in Dänemark beim Familiengericht gebeten! 

Beglaubigte Übersetzungen:

Die dänische Agentur für Familienrecht muss in der Lage sein, ihre Dokumente zu lesen, bevor sie das von uns für Sie beantragte Ehefähigkeitszeugnis genehmigen kann.

Daher ist es erforderlich, bestimmte Dokumente professionell übersetzen zu lassen, bevor wir diese zusammen mit ihrem Antrag einreichen 

Die dänische Regierung akzeptiert Dokumente, die in den folgenden Sprachen verfasst sind:

Dänisch, Englisch & Deutsch

Wenn ihre Original-Dokumente in einer anderen Sprache als den oben genannten verfasst sind, müssen Sie sie vor der Einreichung von einem beglaubigten Übersetzer in eine dieser Sprachen übersetzen lassen.

Wir empfehlen Übersetzungen in englischer Sprache durchführen zu lassen, so können die Dokumente zukünftig auch international, ausserhalb der EU verwendet werden.

Auch evtl. Legalisationen von Dokumenten (nachfolgender Absatz) müssen übersetzt werden.

Für Übersetzungen & Legalisierungen/ notarielle Beglaubigung (Apostille auch für ihre Eheurkunden) empfehlen wir den folgenden Online Service:

Für Übersetzungen:
https://translate.notarity.com/orders/create

Für die notarielle Beglaubigung von Dokumenten:
https://app.notarity.com/#/book/heiraten-in-daenemark

Die Legalisation von Dokumenten – in einigen Ländern auch als Beglaubigung bekannt – ist ein Verfahren, mit dem bestätigt & überprüft wird, dass ein wichtiges Dokument legal und somit echt ist, damit es ordnungsgemäß anerkannt und für den vorgesehenen Zweck verwendet werden kann.

Einige der für die Eheschließung in Dänemark erforderlichen amtlichen Dokumente, die von einem anderen Land ausgestellt wurden, müssen unter Umständen legalisiert werden, bevor sie mit dem Antrag für ihre Heiratslizenz eingereicht werden können.

Sterbeurkunden, rechtskräftige Scheidungsurteile und Scheidungsurkunden aus 3t Ländern müssen grundsätzlich legalisiert (und übersetzt) werden.

Die unterzeichnete Wahrheitserklärung:

Die Wahrheitserklärung ist ein rechtlich verbindliches Dokument, das Sie und ihr/e Partner/in unterzeichnen müssen.

Mit der Unterzeichnung der Wahrheitserklärung geben Sie eine rechtsverbindliche Erklärung ab, dass alle Angaben in ihrem Antrag auf Eheschließung wahrheitsgemäß und korrekt sind und dass ihre eingereichten Dokumente echt sind.

Falschangaben oder die Verwendung gefälschter Dokumente stellen eine Straftat dar und können mit einer Geldstrafe oder im Extremfall sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.

Dieses Formular erhalten sie von uns zur Unterschrift nach Buchung unseres Services, zusammen mit unserem Infoschreiben.

Eine unterzeichnete Vollmacht:

Eine unterzeichnete Vollmacht ermächtigt eine Drittpartei, also uns als Heiratsagentur, ihren Antrag auf Eheschließung beim dänischen Familiengericht zu stellen und in ihrem Namen und mit ihrer Erlaubnis in ihrem Interesse zu sprechen und zu handeln – z.B. bei der Organisation ihres Trautermines im dänischen Standesamt.

Auch dieses Formular erhalten sie von uns zur Unterschrift nach Buchung unseres Services.

Sind evtl. noch Fragen offen?
Kontaktieren Sie uns gerne:
https://blitzhochzeitdaenemark.de/kontakt/

.. und sollten die o.g. Anforderungen an die benötigten Dokumente unklar oder schwierig zu erfüllen sein oder ihr Fall, ihre Ziele & Anforderungen an eine Eheurkunde sind im Ansatz bereits etwas komplizierter!? – Nicht immer ist eine Hochzeit in Dänemark automatisch die beste Lösung!

Buchen Sie eine individuelle, ausführliche telefonische Beratung mit unserem Spezialisten Bert (Erfahrung von über 1.000 Dänemark Eheschließungen) in welcher ihr Fall und ihre individuellen Anforderungen an eine Eheschließung komplett, ausführlich & v.a. unabhängig besprochen werden – danach ist alles 100%ig klar. GARANTIERT!
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